Luftaufnahmen

Ostdeutscher Rosengarten Spuren im Kornfeld Kreishaus Brandenburgisches Textilmuseum Reisigwehrinsel und Teil der Wehrinsel Erntezeit Kaskadenbrunnen im Rosengarten
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Luftaufnahmen mit einer Fotodrohne haben einen besonderen Reiz. Nicht für jede Art von Fotografie sind sie geeignet, bieten aber die Möglichkeit, Dinge aus einer anderen Perspektive zu sehen.
Eine Reihe von Gesetzen regelt die Nutzung und wo und wie hoch man fliegen darf.
Die gesetzlichen Bestimmungen sollten meines Erachtens einfach als gesunder Menschenverstand gesehen werden. Da sich Personen nicht daran gehalten haben oder nicht daran halten, wurden sie in einem Gesetz zusammengefasst.
Flugplätze sind in einem bestimmten Umkreis absolute Tabuzonen. Da es aber immer wieder zu Zwischenfällen kommt, werden die Bestimmung voraussichtlich auf europäischen Ebene verschärft.
Es nicht erlaubt, höher als 100 m zu fliegen und zu Autobahnen, Bundestrassen Stromleitungen und Schienenanlagen muss ein Abstand von 100 m eingehalten werden. Das Überfliegen von Menschensammlungen ist ebenso untersagt wie das Überfliegen von Einrichtungen der Polizei, des Militärs und von Industrieanlagen.


Stadtkirche St. Nikolai in Forst (Lausitz)

Die Fotos enstanden mit dem Quadrocopter Yuneec Typhoon 500 4K.
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Restarant und Cafe "Rosenflair"




Ringstraße in Forst (Lausitz)




Mulknitzer Teiche